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Faire Finanzierung freier Schulen – gerechte Bildungschancen für alle

Arbeitsgemeinschaft Schulen in freier Trägerschaft legt eigenen Gesetzentwurf vor.

Berlin, 4. Juli 2024. Die Finanzierung der freien Schulen in Berlin muss grundlegend erneuert werden. Das fordert die Arbeitsgemeinschaft Schulen in freier Trägerschaft Berlin (AGFS). Obwohl schon lange versprochen, haben bislang weder Abgeordnetenhaus noch der Berliner Senat Vorschläge unterbreitet. Nun hat die AGFS die Initiative ergriffen und einen eigenen Entwurf zur Reform der Schulzuschussfinanzierung vorgelegt.

Das neue Finanzierungsmodell sieht insbesondere eine Schulzuschussgewährung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Verträge vor und fördert damit die Entbürokratisierung des Zuschussverfahrens und der Zuschussberechnung. Die Schulzuschussgewährung fußt im Wesentlichen auf den tatsächlichen Kosten der öffentlichen Schule. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der AGFS, die insbesondere die Einigung über ein Kostenblatt als transparenten Berechnungsschlüssel des Schulzuschusses enthält. Die Berechnung anhand von Kostenblättern, das sogenannte Kostenblattmodell, ähnelt den bereits angewandten Modellen der ergänzenden Förderung und Betreuung der Grundschule (ehemals Hort) und der Kindertagesbetreuung, die sich durch eine langjährige Praxis bewährt haben.

Die freien Schulen in Berlin stehen wirtschaftlich unter großem Druck. So bekam ein Großteil von ihnen im vergangenen Jahr ca. 1% geringere Zuschüsse bei gestiegenen Personalkosten (4%) und Sachkosten (6,8% Preisindexsteigerungen). Die steigenden Personalkosten in diesem Jahr führen zu weiteren gro-ßen Herausforderungen für die Schulträger, bei stetig steigenden Anforderungen, wie z.B. der Inklusion und Sozialarbeit.

Andreas Wegener, Sprecher der AGFS erklärt dazu: „Die aktuelle Misere geht auf eine fatale politi-sche Entscheidung vor bereits mehr als 20 Jahren zurück. Zum Haushaltsjahr 2003 wurden die Zuschüsse für die freien Schulen in Berlin auf 93% der Personalkosten der öffentlichen Schulen gekürzt und nie wieder angehoben. Im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen erhalten die freien Schulen kein Geld für Sachkosten, wie Mieten, Instandhaltung und Betrieb, Reinigung oder Digitalisierung.“

Das Kostenblattmodell als Grundlage für die Schulzuschussberechnung wurde von der AGFS bereits im Januar 2023 vorgestellt und stieß insbesondere in den Fraktionen des Abgeordnetenhauses auf positive Resonanz.

Torsten Wischnewski, Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin, erläutert dazu: „Mit gutem Willen aller Beteiligten wäre es bei Übernahme der wichtigsten vorgelegten Regelungen möglich, nicht nur anteilig Sachkosten, Kosten für Sozialarbeit und Inklusion zu übernehmen, sondern auch die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aus armen Familien zu verbessern. Damit könnten die Schulen noch besser für alle Kinder zugänglich werden – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit.“

Der Entwurf des neuen Finanzierungsmodells sieht darüber hinaus die Etablierung eines Gremiums vor, dass die Berechnungsgrundlagen des Schulzuschusses kontinuierlich überprüft und damit zur Transparenz der Schulfinanzierung der freien Schulen beiträgt.

Pressekontakt:
Julian Scholl
Mobil: 0170 4028177

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